Flugfunkzeugnis

Neben der theoretischen und praktischen Flugausbildung bietet der AEW Kurse zur Erlangung von Flugfunkzeugnissen in deutscher und englischer Sprache an.

Für den Privatpilotenschein ist das Flugfunkzeugnis in deutscher Spache (BZF II) erforderlich. Daher ist dieses Flugfunkzeugnis ein Teil unserer Ausbildung zum PPL(A).

Will man ins Ausland fliegen, muss der Funksprechverkehr in einer ICAO Sprache geführt werden. Dies ist zumeist die englische Sprache. Wir bieten dementsprechend Kurse für die Erlangung des Funksprechzeugnisses in englischer Sprache (BZF I) an.

Für die Instrumentenflugberechtigung ist das Allgemeine Flugfunkzeugnis (AZF) erforderlich. Auch auf dieses Flugfunkzeugnis bereitet unsere Flugschule erfolgreich vor.

Während die Ausbildung für die Erlangung des BZF II im Rahmen der Ausbildung zum Privatpiloten erfolgt, werden Kurse zur Erlangung des BZF I und des AZF zumeist ein- oder zweimal im Jahrangeboten.

Interessant ist das Flugfunkkzeugnis auch für "Mitflieger", da die Verfahren des Luftverkehrs und weitere Grundlagen der Fliegerei vermittelt werden. So kann die Fliegerei zu einem gemeinsamen Hobby werden.