Anflug Flughafen Groningen (EHGG)

Liebe Fliegerfreundin,
lieber Fliegerfreund,

wir freuen uns über Ihr Interesse am Flugsport und am Aeroclub Elbe Weser Karlshöfen e. V.

Die praktische Ausbildung in unserer Flugschule erfolgt auf 6 vereinseigenen, modern instrumentierten Flugzeugen.
Unsere Ausbildungslehrgänge befähigen Sie zur Erlangung sowohl der europäischen Light Aircraft Pilot Licence (LAPL), als auch der ICAO-konformen und damit auch im außereuropäischen Ausland gültigen Privat Pilot Licence PPL(A).

Weiterhin bieten wir Kurse an, in denen wir Ihnen den professionellen Funksprechbetrieb zur Führung eines Flugzeuges in deutscher oder englischer Sprache vermitteln (AZF, BZF I und BZF II).

In den Wintermonaten erfolgt auf Wunsch eine Nachtflugausbildung (NFQ).

Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist die Mitgliedschaft in unserem Verein.

Ansprechpartner für die Ausbildung sind:

Gerrit van Dam (Ausbildungsleiter) Tel.: 04285 312
Dr. Rüdiger Schulz (stellv. Ausbildungsleiter) Tel.: 04763 94970

E-Mail: info@flugschule-karlshoefen.de

PPL (A)

Derzeit steht bei uns die Ausbildung zum Erwerb der europäischen Privatpilotenlizenz PPL(A) gemäß EASA Teil-FCL im Mittelpunkt.

Die PPL(A) berechtigt zur Führung von Flugzeugen oder TMG (Motorsegler) als verantwortlicher auf den in der Lizenz eingetragenen Mustern nach Sichtflugregeln am Tage im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr. Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb nicht nur in Europa gültig, sondern ermöglicht auch die Führung von Luftfahrzeugen im außereuropäischen Ausland.

Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Für die Erlangung der Lizenz muss man 17 Jahre alt sein. Erforderlich ist das Tauglichkeitszeugnis der Klasse II.

Die Praktische Ausbildung besteht aus zumindest 45 Stunden Blockzeit. (Blockzeit: von der ersten Bewegung des LFZ bis zum Stillstand). Darin enthalten sind zumindest 25 Stunden Ausbildungszeit mit Lehrer, 10 Stunden im überwachten Alleinflug sowie ein sogenannter Dreiecksflug über eine Entfernung von mehr als 270 km.

Für die Praxisausbildung nutzen wir vorwiegen unsere beiden Cessna 150/172. Möglich ist aber auch die Ausbildung auf den vereinseigenen viersitzigen Flugzeugen Piper PA 28.

Die theoretische Ausbildung in unserer Flugschule umfasst ca. 110 Stunden in den Fachgebieten:

  • Luftrecht,
  • menschliches Leistungsvermögen,
  • Meteorologie,
  • Kommunikation,
  • Grundlagen des Fliegens,
  • betriebliche Verfahren,
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde,
  • Flugleistung und Flugplanung,
  • Navigation.

(Feste Theorieunterrichtsstunden sind nicht vorgeschrieben. Der Theoriestoff kann auch mit einem Fernlehrgang oder im Selbststudium erlernt werden.)

Die Ausbildung schließt mit einer Theorie- und Praxisprüfung ab. Geprüft werden im "Multiple Choice-Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. In der praktischen Prüfung wird gemeinsam mit einem Prüfer eine Flugstrecke von ca. 90 Minuten und einer Zwischenlandung absolviert.

LAPL

Unsere Flugschule bietet auch die Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) an.

Mit dieser Lizenz erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Sichtflugregeln am Tage im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr. Diese Lizenz gilt nur in den der EASA angehörenden Länder und ist beschränkt auf einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg. Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden.

 

Trotz dieser Einschränkungen stellt die LAPL eine echte und vor Allem kostengünstige Alternative zur PPL(A) dar.

Die Theorieausbildung ist mit der Theorieausbildung zur Erlangung der PPL(A) identisch.

Die praktische Ausbildung umfasst zumindest 30 Stunden Blockzeit. Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und zumindest 3 Stunden Überlandflug durchgeführt werden. Zusätzlich werden mindestens 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug von mindestens 150 km Länge gefordert, wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.

Erforderlich ist ein Tauglichkeitszeugnis für LAPL-A.

Ausbildungskosten

(Änderungen vorbehalten)

PPL (A)

Beispielrechnung:

  • 35 Stunden C150 inkl. Fluglehrerbegleitung
  • 10 Stunden C172 inkl. Fluglehrerbegleitung
  • Alternativ Piper P28A
 

5.250,00 EUR

1.900,00 EUR

2.000,00 EUR

  • Theorieunterricht
 

420,00 EUR

  • Schulungsmaterial
  • Sprechfunkzeugnis (BZF II)
  • Fremdlandegebühren (geschätzt)

 

200,00 EUR

150,00 EUR

150,00 EUR

Kosten der Ausbildung

 

8.070,00 EUR

 

LAPL (A)

Beispielrechnung:

  • 30 Flugstunden (Motorstundenzähler) C150inkl. Fluglehrerbegleitung

 

4.500,00 EUR

  • Theorieunterricht
 

420,00 EUR

  • Schulungsmaterial
  • Sprechfunkzeugnis (BZF II)
  • Fremdlandegebühren (geschätzt)

 

200,00 EUR

150,00 EUR

150,00 EUR

Kosten der Ausbildung

 

5.420,00 EUR

Weitere Kosten bei PPL (A) und LAPL(A)

  • Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung und Prüfungsgebühren in Höhe von ca. 250,00 EUR,
  • Aufnahmegebühr in Höhe von 600,00 EUR,
  • Jahresbeitrag in Höhe von 840,00 EUR.
  • Sonderkonditionen für Schüler und Studenten (bis 25 Jahre) auf Anfrage.
   

Einige der zugelassenen Ärzte für die Feststellung der Fliegertauglichkeit in der Nähe:

DOC
Dr. Jürgen Pohl
Zur Loge 24
27449 Kutenholz-Mulsum
Tel. 04762 8040
Fax 04762 2385
E-Mail: pohl@arztpraxis-mulsum.de

Dr. med. Eike Weißflog
Burger Heerstr. 38a
28719 Bremen
Telefon: 0421 642200

Eine vollständige Liste für ganz Deutschland findet sich auf der homepage des LBA unter „Fliegendes Personal“.

Die Kosten für die Untersuchungen sind unterschiedlich; sie liegen im Durchschnitt bei EUR 150,00. Einen Untersuchungstermin sollte der Bewerber um eine Lizenz möglichst selbst mit dem Arzt abstimmen.

Der Arzt stellt das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2 gem. JAR-FCL) direkt an den Bewerber aus.

Für die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren.
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 gem. JAR-FCL.
  • Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder eine Ausbildung in "Erster Hilfe".

Keine Angst vor den Formalien:

Das Ausfüllen und Stellen der notwendigen Anträge erfolgt weitestgehend über die Flugschule.

Also bis bald in Karlshöfen

Infomappe: