Praxisausbildung PPL(A)

Die Praxisausbildung zum Erwerb des PPL(A) wird parallel zur Theorieausbildung angeboten. Wenn der Fliegerarzt sein „OK“ gegeben hat, können die angehenden Piloten die erworbenen theoretischen Kenntnisse sofort “ in die Tat umsetzen ”.

Vorgeschrieben sind vom Gesetzgeber bei einer Ausbildungsdauer von fünf Monaten insgesamt 40 Flugstunden. Von dieser Zeit müssen 10 Stunden im Alleinflug absol- viert werden. Dauert die Ausbildung (wie zumeist) länger, so erhöht sich die Anzahl auf 45 Stunden, bzw. 15 Alleinflugstunden.

In dieser Zeit werden eine Vielzahl von Ausbildungsflügen durchgeführt. Zu Beginn wird die Platzrundenschulung einen großen Anteil der Ausbildung einnehmen. Die Handhabung des Flugzeugs und das Beherrschen der Landung stehen zu diesem Zeitpunkt im Vordergrund. Abgeschlossen wird dieser Ausbildungsabschnitt mit dem ersten Alleinflug.

Im weiteren Verlauf der Ausbildung stehen die Verfeinerung des Könnens und die Navigation auf dem Programm. Hierzu zählen Flüge zu verschiedenen fremden Flug- plätzen mit Alleinlandungen des Flugschülers, eine Flughafeneinweisung an einem internationalen Flughafen sowie mindestens ein Flug in über 2000m Höhe.

Ergänzend zur Navigation nach Bodenmerkmalen erhält der Flugschüler eine etwa fünf Stunden umfassende Einweisung in die Nutzung der Funknavigation (VOR, NDB, GPS).

Mehrere Überlandflüge mit und ohne Fluglehrer sowie ein Dreiecksflug über mehr als 270 km im Alleinflug bilden den Abschluss der praktischen Ausbildung.

Stephan und Sven

Merle und Frank

Henning Ehlers

Glückwunsch !

Die Zeugen

Henning & Gerd

29.06.2006

Cornelius

Schüler Stephan Schenk / Prüfer Bernd Klasen

Martin und seine Bewunderer

Ronald v.d. Born

... einmal richtig frei sein.

Im Cockpit

Piste 12

D-ELKE

Vor der praktischen Prüfung werden dann nochmals die Übungen aus dem Prüfungs- programm intensiv trainiert.

Sind alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, meldet die Flugschule den Flugschüler zur praktischen Prüfung. Die Luftfahrtbehörde teilt dem Flugschüler daraufhin einen Prüfer zu.