Funksprechzeugnisse

Neben der theoretischen und praktischen Flugausbildung bietet der AEW Kurse zur Erlangung von Funksprechzeugnissen in deutscher und englischer Sprache an.

Für den Privatpilotenschein ist das Funksprechzeugnis in deutscher Spache (BZF II) erforderlich. Daher ist dieses Funksprechzeugnis ein Teil unserer Ausbildung zum PPL(A).

Will man ins Ausland fliegen, muss der Funksprechverkehr in einer ICAO Sprache geführt werden. Dies ist zumeist die englische Sprache. Wir bieten dementsprechend Kurse für die Erlangung des Funksprechzeugnisses in englischer Sprache (BZF I) an.

Für die Instrumentenflugberechtigung ist das Allgemeine Funksprechzeugnis (AZF)  erforderlich. Auch auf dieses Funksprechzeugnis bereitet unsere Flugschule erfolgreich vor.

Während die Ausbildung für die Erlangung des BZF II im Rahmen der Ausbildung zum Privatpiloten erfolgt, werden Kurse zur Erlangung des BZF I  und des AZF zumeist ein- oder zweimal im Jahr  angeboten.

Interessant ist das Sprechfunkzeugnis auch für "Mitflieger", da die Verfahren des Luftverkehrs und weitere Grundlagen der Fliegerei vermittelt werden. So kann die Fliegerei zu einem gemeinsamen Hobby werden.

 

Das Funksprechzeugnis