Die PPL(A)

Die Abkürzung PPL(A) steht für Privat Pilot Licence (Privatpiloten- lizenz). Die PPL berechtigt zum Führen von Flugzeugen im nicht kommerziellen Bereich. Aufgrund der von uns angebotenen Ausbildung nach JAR-FCL auf Motorflugzeugen erhält man die Berechtigung, einmotorige durch Kolbenmotoren angetriebene Flugzeuge zu fliegen. Zusätzlich können später weitere Berech- tigungen, wie etwa die Nachtflug- oder die Instrumentenberechti- gung erworben werden.

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Fliegen lernen kann wirklich jeder. Unsere Erfolgsquote spricht da für sich .....

PILOT

Mit der Ausbildung kann man bereits ab dem 16. Lebensjahr beginnen. Für die praktische Prüfung muss man dann allerdings 17 Jahre alt sein.

Also warum nicht erst den Flugschein und dann den Führerschein ?

Wesentliche Voraussetzung für die praktische Ausbildung ist die Untersuchung bei einem "Fliegerarzt", also einem Arzt mit einer besonderen Zulassung. Eine Liste der Fliegerärzte findet sich in unserer Infomappe. Untersucht wird der allgemeine körperliche Zustand. Eine Brille ist dabei kein Hindernisgrund.

D-EMWE
Fliegerarzt

Für die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
  • Beantragung eines Führungszeugnisses nach § 28 des Bundeszentralregistergesetzes Belegart "O" zur Vorlage bei der zuständigen Behörde
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
  • Kopie des Personalausweises
  • 2  Passbilder.

Diese Formalien werden weitestgehend über unsere Flugschule erledigt.