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Die Abkürzung PPL(A) steht für Privat Pilot Licence (Privatpiloten- lizenz). Die PPL berechtigt zum Führen von Flugzeugen im nicht kommerziellen Bereich. Aufgrund der von uns angebotenen Ausbildung nach JAR-FCL auf Motorflugzeugen erhält man die Berechtigung, einmotorige durch Kolbenmotoren angetriebene Flugzeuge zu fliegen. Zusätzlich können später weitere Berech- tigungen, wie etwa die Nachtflug- oder die Instrumentenberechti- gung erworben werden.
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